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Kurzgutachten zur Immobilienbewertung


Mit einem Kurzgutachten kann ein „kleines Gutachten“ für eine Verkehrswertermittlung für Immobilien erstellt werden. Es unterscheidet sich im Umfang und Aufwand erheblich von einem ausführlichen Wertgutachten zur Immobilienwertermittlung und kann nur begrenzt verwendet werden. Geht es lediglich darum, sich einen Überblick über den reellen Marktwert der Immobilie zu verschaffen, kommt das „kleine Gutachten“ in bestimmten Fällen in Betracht.

Wer eine Immobilie kaufen oder verkaufen möchte, sollte sich intensiv auf die Verkaufsverhandlungen vorbereiten. Den Wert des Objekts, den üblichen Marktpreis und die wichtigsten Eckdaten zur Immobilie und zum Grundstück zu kennen, ist unverzichtbar für eine erfolgreiche Preisverhandlung. Abhängig vom Ziel, das verfolgt wird, ist auch die Art des Gutachtens zu wählen.

Mit den wichtigsten Eckdaten den Hauswert ermitteln

  • Sichtprüfung der Immobilie innen und außen
  • Prüfung unter anderem der Bausubstanz
  • Ermittlung des Grundstückswertes
  • Bewertung offenkundiger Baumängel oder Schäden

In einem Kurzgutachten geht der Immobiliengutachter jedoch nicht im Detail auf die geprüften Faktoren ein und verzichtet auf eine ausführliche Erläuterung. Wird eine ausführlichere Immobilienbewertung benötigt, ist ein komplettes Wertgutachten unbedingt vorzuziehen.

Das „kleine Gutachten“ lässt sich bedingt für Einfamilien- und Reihenhäuser anwenden. Für Mehrfamilienhäuser und gewerbliche Immobilien sind dagegen immer umfassende Gutachten notwendig. Da Gewerbeimmobilien eine Vielzahl von Bestimmungen erfüllen müssen, ist Immobilieneigentümern oder werdenden Eigentümer anzuraten, für weitere Informationen ein ausführliches Wertgutachten erstellen zu lassen.

Das kann das Kurzgutachten – und das nicht

Für Preisverhandlungen oder um einen potenziellen Käufer den Wert des Hauses deutlich zu machen, ist das Kurzgutachten gerade hinreichend. Es zählt einige Haus- und Grundstücksdaten auf und dient somit auch dazu, sich einen ersten Überblick zu verschaffen. Wenn es vor Gericht geht, ist das „kleine Gutachten“ allerdings nicht ausreichend. Da es auf ausführliche Erläuterungen zur Ermittlung des Hauswerts verzichtet, kann es lediglich außergerichtlich eingesetzt werden.

Ein Kurzgutachten eignet sich nur für folgende Situationen:

  • eingeschränkt für eine erste Werteinschätzung z.B. eines Einfamilien- / Reihenhauses
  • eingeschränkt für eine erste Werteinschätzung einer Eigentumswohnung bzw. von Wohnungseigentum
  • bedingt für außergerichtliche Verhandlungen

Um den Hauswert korrekt zu ermitteln, eignet sich das Kurzgutachten wie gesagt nur sehr begrenzt. Es hat vor Gericht oder vor dem Finanzamt keinen Bestand. Vor allen Dingen bei Gewerbeimmobilien ist ein ausführliches Verkehrswertgutachten erforderlich. Für die Erstellung wenden Sie sich am besten an ein  erfahrenes Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung.